Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern. Sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, daß alles in ihrem Sinne getan wird. Oder aber, weil Verwandte oder Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von diesen ganzen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern.
Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen.
Die wichtigsten Punkte sind hier für Sie aufgeführt
Dokumente bereithalten
Halten Sie bitte an einem für jeden erreichbaren, sicheren Ort bereit:
- Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde
- Standesamtliche Geburtsurkunde
- Versicherungsverträge/Policen mit jeweils letzten Beitragsquittungen
- Testament
- Vollmachten (Post, Bank, etc.)
- Bestattungsvorsorge-Vertrag (mit dazugehörigen Vollmachten)
- sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente
Eventuell noch fehlende oder unvollständige Unterlagen können durch das Bestattungsunternehmen besorgt werden.
Ein Testament errichten
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!
Das eigenhändige Testament muß handschriftlich verfaßt und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das vom einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmißverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.
Das Testament beim Notar. Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.
Was können Sie im Testament regeln?
Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll.
Sie können z.B.
- abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen.
- wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen.
- jemanden enterben (außer Pflichtteil).
- Ersatzerben bestimmen.
- Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden.
Testament widerrufen
Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk "Ungültig". Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muß notariell festgestellt werden.
Bestattungs-Vorsorgevertrag
Sprechen Sie mit uns. Wir werden Sie sach- und fachgerecht über all die Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden können.
Sie haben dabei die absolute Sicherheit, daß alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben.
Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten Anweisungen werden in die Wege geleitet. Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich.