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Bestattungen 

Auf dieser Seite möchten wir Sie über Corona Regeln bei Bestattungen und Trauerfeiern informieren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit ein wenig weiterhelfen können.



Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern wurde aufgehoben *

Aufgrund der 31. + 32.  Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.03.2022 ist die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern in Trauerhallen aufgehoben. 

Es besteht jedoch weiterhin die Maskenpflicht.


Übersicht der bisher zulässigen Personenzahl: *

Hauptfriedhof             45

Lachen-Speyerdorf    18

Geinsheim                 15

Friedhof Neustadt an der Weinstraße Trauerhalle auf dem Neustadter Hauptfriedhof

Gimmeldingen           13

Hambach                   16

Haardt                        18

Duttweiler                   21

Diedesfeld                  14

Königsbach                13

Mußbach                    13


Maskenpflicht * ( lt.31. + 32.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gültig ab 17.03.2022 )

Bei Zusammenkunft von Personen anlässlich einer Bestattungen in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. 


Trauerkaffee * ( lt.31. + 32.. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.03.2022 )

Für eine im Anschluss an eine Bestattung stattfindende Veranstaltung (sog. „Trauerkaffee“) gelten die Regelungen für private Veranstaltungen  oder die Regelungen zur Gastronomie, wenn die Veranstaltung z.B. in einer Gaststätte stattfindet.


Corona Warnstufe Neustadt an der Weinstraße

https://www. neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/COVID-19/Aktuelle-Lage/ 



( * alle Angaben ohne Gewähr )