Auf dieser Seite möchten wir Sie über Corona Regeln bei Bestattungen und Trauerfeiern informieren.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit ein wenig weiterhelfen können.
Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern wurde aufgehoben *
Aufgrund der 31. + 32. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.03.2022 ist die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern in Trauerhallen aufgehoben.
Es besteht jedoch weiterhin die Maskenpflicht.
Übersicht der bisher zulässigen Personenzahl: *
Hauptfriedhof 45
Lachen-Speyerdorf 18
Geinsheim 15
Gimmeldingen 13
Hambach 16
Haardt 18
Duttweiler 21
Diedesfeld 14
Königsbach 13
Mußbach 13
Maskenpflicht * ( lt.31. + 32.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gültig ab 17.03.2022 )
Bei Zusammenkunft von Personen anlässlich einer Bestattungen in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.
Trauerkaffee * ( lt.31. + 32.. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.03.2022 )
Für eine im Anschluss an eine Bestattung stattfindende Veranstaltung (sog. „Trauerkaffee“) gelten die Regelungen für private Veranstaltungen oder die Regelungen zur Gastronomie, wenn die Veranstaltung z.B. in einer Gaststätte stattfindet.
Corona Warnstufe Neustadt an der Weinstraße
https://www. neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/COVID-19/Aktuelle-Lage/
( * alle Angaben ohne Gewähr )